Das demokratische Mitwirken ist eine der Grundlagen für das Funktionieren der Union.
Die wichtigste Neuerung in diesem Bereich ist die Einführung eines Initiativrechtes der Bürger/innen. Die Europäische Kommission kann mit einer Petition, die in mehreren Mitgliedstaaten von mindestens einer Million Menschen unterschrieben wurde, aufgefordert werden, gesetzgeberisch aktiv zu werden. Diese Bürgerinitiative rührt in keinster Weise ans Initiativrecht der Europäischen Kommission, da diese selbst entscheidet, ob sie der Aufforderung, einen Vorschlag vorzulegen, nachkommt oder nicht.
Der Begriff der partizipativen Demokratie umfasst weitere Aspekte. Die Organe der Europäischen Union müssen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegen. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, umfangreiche Anhörungen der betroffenen Parteien durchzuführen.
Das Europäische Parlament und der Europäische Ministerrat müssen öffentlich tagen, wenn sie über Vorschläge in Sachen Rechtsakte beraten oder diese beschließen.
Das Recht auf Zugang zu Dokumenten über die Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union wird ausgeweitet.