Aktuell Informatioun an Dokumentatioun iwwert d’Verfassungsdébatt zu Lëtzebuerg
 
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Agenda

3. Die Rechtsakten

Die Rechtsinstrumente der Europäischen Union sind auf sechs begrenzt.

Es wird nacheinander unterschieden zwischen :

-   Rechtsakten mit allgemeiner Geltung (Gesetze, Rahmengesetze, Verordnungen und Beschlüsse) und Rechtsakten, die rechtlich nicht bindend sind (Stellungnahmen und Empfehlungen)

-   innerhalb der rechtlich bindenden Rechtsakte zwischen Gesetzgebungsakten (Gesetze und Rahmengesetze) und Rechtsakten ohne Gesetzescharakter (Verordnungen und Beschlüsse)

Die Gesetze und Rahmengesetze werden über den Weg der Mitentscheidung vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat angenommen, wobei letzterer mit qualifizierter Mehrheit beschließt. Der Ministerrat ist verpflichtet, öffentlich zu tagen wenn über Gesetzgebungsvorschläge beraten wird oder Beschlüsse gefasst werden.

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