Die Rechte, die sich aus der Unionsbürgerschaft ableiten, sind in Artikel I-10 zusammengefasst :
das Recht sich frei zu bewegen und aufzuhalten
das aktive und passive Wahlrecht zum Europäischen Parlament sowie bei den Kommunalwahlen
das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Stellen
das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an die/den Europäische/n Bürgerbeauftragte/n zu wenden
das Recht, sich in einer der Sprachen der Verfassung an die Organe und die beratenden Einrichtungen zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.
Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ohne diese zu ersetzen.