Die Verfassung setzt sich zusammen aus einer Präambel, vier Teilen des Vertrages und Protokollen.
Die Präambel nimmt, „in der Gewissheit, dass die Völker Europas [...] entschlossen sind, [...] immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten“, Bezug auf die „kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas“.
Der erste Teil der Verfassung regelt Grundsätze der Europäischen Union. Er beinhaltet die Definition und die Ziele der Union, ihre Zuständigkeiten, die Unionsbürgerschaft, die politischen Organe, die Finanzen und das demokratische Leben der Union. Teil I der Verfassung ist jedoch aus sich heraus nicht abschließend und muss jeweils mit den anderen Teilen der Verfassung in eine Gesamtschau gebracht werden.
Im zweiten Teil werden die Grundrechte für die Europäische Union erstmals ausdrücklich normiert. Ihre Anwendbarkeit wird jedoch in den "Erläuterungen" des Präsidiums des Konvents eingeschränkt.
Die Charta der Grundrechte wurde bereits 1999 bis 2000 von einem ersten Konvent erarbeitet und nun in das Europäische Vertragswerk integriert. Die Charta orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der umfangreichste dritte Teil enthält Bestimmungen zur internen Politik (Wirtschafts-, Sozial-, Finanzpolitik, usw.) und Außenpolitik der EU und zu den Arbeitsweisen der Institutionen. Dieser Teil regelt vor allem die Abläufe und Details der in Teil I festgelegten Grundsätze und ist somit rechtlich entscheidend.
Teil IV des Verfassungsvertrages regelt Übergangs- und Schlussbestimmungen - unter anderem das Verfahren im Hinblick auf Verfassungsänderungen, die Aufhebung der früheren Verträge und die Modalitäten für einen Austritt aus der Union.
Die der Verfassung angehängten Protokolle sind ausdrücklich Teil der Verfassung. Sie enthalten u.a. wichtige Regelungen zur Sicherung der Subsidiarität wie Klage- und Einspruchsrechte der nationalen Parlamente oder institutionelle Fragen wie die Stimmenverteilung in Rat und Parlament. Die Regelungen zur Europäischen Atomgemeinschaft werden ebenfalls in einem Protokoll bestätigt.